Bundesgesetz ersetzt coronabedingte Mehrkosten

Das Bundeskabinett hat am 2. September das Krankenhauszukunftsgesetz auf den Weg gebracht. Drei Milliarden Euro sollen für das Programm aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen.
Für Mehrkosten von Krankenhäusern aufgrund der Corona-Pandemie, z. B. bei persönlichen Schutzausrüstungen, können für den Zeitraum 1. Oktober bis Ende 2021 krankenhausindividuelle Zuschläge vereinbart werden.
Zudem werden gesetzliche Rahmenbedingungen für den anteiligen Ausgleich von Erlösrückgängen geschaffen, die den Krankenhäusern aufgrund des Coronavirus entstanden sind.
Außerdem werden Regelungen im Bereich Pflege verlängert, die etwa finanzielle Einbußen von Pflegeeinrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie auffangen.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser wurde den Fraktionen zugeleitet, die die Regierung tragen. Sie können die Formulierungshilfe dann als Gesetzentwurf aus der Mitte des Deutschen Bundestages einbringen.
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