Beitrag 2019 und 2020.
2019
Nach den Vereinbarungen mit der Landespolitik zur Anschubfinanzierung wurde ein Förderantrag gestellt.
Sobald die Fördermittel bewilligt und ausbezahlt sind, werden für das Jahr 2019 keine Mitgliedsbeiträge mehr fällig sein.
2020
Für das Jahr 2020 sind erstmals Beiträge zu erheben. Im Juli 2020 haben über 29.000 Kammermitglieder per Post ausführliche Informationen zu einem vereinfachten Verfahren erhalten. Alle Mitglieder der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein werden zunächst automatisch mit einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen (30.001 – 35.000 Euro) in einen Basisbeitrag eingestuft. Der Beitrag liegt in dieser Stufe bei rund 9,90 Euro pro Monat (119.- Euro im Jahr).
Kammermitglieder, die im Jahr 2019 (Bemessungszeitraum) weniger verdient haben, können sich unkompliziert mit einer Vorabeinstufung niedriger einstufen lassen. Wer mehr verdient, muss dies mit der Vorabeinstufung mitteilen. (Datenschutzerklärung)
In dem Anschreiben sind Erläuterungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Anpassung des individuellen Beitrags enthalten. Im nächsten Jahr wird wahlweise die quartalsweise oder jährliche Zahlung möglich sein. Aufgrund des fortgeschrittenen Jahres ist das in 2020 leider nicht mehr umzusetzen.
Was folgt auf die Vorabeinstufung?
Für den Beitrag 2020 wurden im Juli die Vorabeinstufungen an alle Mitglieder verschickt.
Sie haben unsere Post mit einer Vorabeinstufung erhalten?
Ja
- Sie haben die Vorabeinstufung nicht zurückgesendet: Dann erhalten Sie demnächst von uns einen Bescheid über 119,- Euro für das Jahr 2020.
- Sie haben geantwortet und sich in eine andere Beitragsstufe eingeordnet: Dann erhalten Sie von uns in den nächsten Wochen einen Bescheid mit Ihrem individuellen Beitrag.
So oder so: Sie haben dann vier Wochen Zeit, das Geld zu überweisen.
Bitte beachten Sie: Leider ist das Jahr schon weit fortgeschritten und somit kann der Beitrag nur noch für das ganze Jahr bezahlt werden. Eine halbjährliche oder quartalsweise Zahlung ist leider erst ab dem nächsten Jahr möglich.
Nein
Es kann sein, dass die Post nicht bei Ihnen angekommen ist….
Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf, damit wir Sie ins Beitragsverfahren aufnehmen können. info@pflegeberufekammer-sh.de
Sie gehen davon aus, dass Ihr Beitragsbescheid fehlerhaft ist?
Gegen den Beitragsbescheid können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit.
Bitte beachten Sie:
- Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung des Beitrages
- Ihnen können zusätzliche Kosten entstehen und
- Sie müssen mit dem Widerspruch sämtliche Daten (z.B. Gehaltsnachweise) übermitteln
Fragen zum Beitrag 2020.
Abmeldehinweis
Sollte das Mitglied derzeit keine berufliche Tätigkeit im Bereich der Pflege in Schleswig-Holstein ausgeüben, so sollte ein entsprechender Nachweis eingesandt werden.
Während des Bezuges von Entgeltersatzleistungen ist das Mitglied nicht zur Zahlung des Kammerbeitrages verpflichtet. Die (beitragsfreie) Mitgliedschaft besteht jedoch weiterhin.