Impfstrategie.

Zu Beginn wird nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen. So soll die Massenimmunisierung bei uns in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.
In SH soll es 29 Impfzentren geben, von denen zu Beginn 15 sofort ihre Arbeit aufnehmen. Das entspricht 1 Impfzentrum auf ca 100.000 Einwohner. Die Terminvergabe kann u.a. über impfen-sh.de erreicht werden. Leider sind die Terminoptionen aufgrund der hohen Nachfrage limitiert. Zudem sind mobile Impfteams unterwegs, die die Personen in Pflegeeinrichtungen erreichen. Die Einrichtungen werden dazu vom Gesundheitsministerium informiert. Parlell werden Kolleg*innen in den Kliniken bereits geimpft.
Über die kassenärztliche Vereinigung (KVSH) sucht das Land Schleswig-Holstein freiwillige medizinische Fachpersonen, damit neben der sachlichen Umsetzung auch Personal zum Impfen bereitsteht. Die Schichtzeiten sind 8-13 Uhr oder 13-18 Uhr täglich. Die Vergütung beträgt für medizinisches Fachpersonal 17 Euro/h. Mehr Informationen erhalten Sie bei der kassenärztlichen Vereinigung. Klicken Sie hier.
Die Priorisierung bei der Impfstoffverteilung
Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) ist beschlossen und von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unterzeichnet. Viele Pflegenden sind in den ersten beiden Kategorien benannt:

Priorität 1:
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger
Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind, - Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln,
betreuen oder pflegen, - Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das
Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten,
als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6
Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante
aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden, - Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen
ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
Priorität 2:
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen
tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen
oder pflegen, - Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug
auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren
Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
Priorität 3:
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus
SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten
mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut
Aktuell für Schleswig-Holstein
Diese Pflegenden in Schleswig-Holstein können bereits jetzt einen Impftermin vereinbaren:
- in einer Einrichtung der ambulanten oder stationären Altenpflege (einschließlich Tagespflege),
- in der Notfallrettung,
- in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,
- in einer medizinischen Einrichtung, in der primär onkologische, immunsupprimierte oder dialysepflichtige Patienten behandelt werden, arbeiten.
Die Wahl des Impfzentrums ist nicht an Wohn- oder Arbeitsort gebunden. Voraussetzung ist eine Impfberechtigung, die bestätigt, dass Sie nach den Priorisierungsvorgaben der Verordnung einen Anspruch auf die Schutzimpfung haben. Die erforderliche Impfberechtigung finden Sie auf unserer Website. Diese Bescheinigung ist – vollständig ausgefüllt – beim Impftermin vorzulegen. Ohne dieses Dokument kann kein Einlass in das Impfzentrum gewährt werden.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein oder auf der Seite der Bundesregierung.